Barrierefreie Website,
fit für das BFSG
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Wer über seine Website Verträge mit Verbrauchern abschließt, etwa im Onlineshop oder bei Online-Buchungen, braucht eine barrierefreie Website. Wir prüfen deine Seite nach WCAG, setzen die Korrekturen direkt in Code und Inhalten um und erstellen die Barrierefreiheitserklärung. 2025 haben wir das für elf Websites gemacht, von Apotheken bis zum Lebensmittelhändler.
Wen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
betrifft
Das BFSG setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Maßstab für Websites ist die Norm EN 301 549, die auf die WCAG 2.1 in Stufe AA verweist. Bei Verstößen können die Marktüberwachungsbehörden Bußgelder bis 100.000 Euro verhängen.
In der Regel betroffen
- Onlineshops, die an Verbraucher verkaufen
- Websites mit Online-Buchung, Bestellung oder Vertragsabschluss
- Kundenportale und Konten, über die Verbraucher Leistungen nutzen
- Auch Bestandswebsites: eine Übergangsfrist für Websites gibt es nicht
In der Regel nicht betroffen
- Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme
- Reine B2B-Angebote ohne Geschäft mit Verbrauchern
- Reine Informationsseiten ohne Bestell- oder Buchungsstrecke
- Wichtig: Wir sind keine Kanzlei. Ob dein Betrieb betroffen ist, klärst du im Zweifel mit deiner IHK oder einem Anwalt
Eine barrierefreie Website
entsteht im Code, nicht im Widget
Wir setzen auf echte Korrekturen statt auf Overlay-Widgets, die nur eine Leiste über die Seite legen. Das sind die Punkte, an denen die meisten Websites scheitern.
Kontraste und Schrift
Texte und Buttons heben sich klar vom Hintergrund ab, Schrift lässt sich vergrößern, ohne dass das Layout bricht.
Bedienung mit der Tastatur
Menüs, Formulare und Dialoge funktionieren ohne Maus, mit sichtbarem Fokus und logischer Reihenfolge.
Bilder mit Alternativtext
Jedes Bild bekommt eine passende Beschreibung, damit Screenreader den Inhalt vorlesen können.
Formulare, die alle ausfüllen können
Beschriftete Felder, verständliche Fehlermeldungen und Pflichtfelder, die nicht nur über Farbe erkennbar sind.
Saubere Struktur
Überschriften, Listen und Landmarks im richtigen Aufbau, damit Hilfstechnologien sich auf der Seite zurechtfinden.
Barrierefreiheitserklärung
Wir erstellen die Erklärung mit Kontaktweg für Rückmeldungen und verlinken sie im Footer deiner Website.
Elf barrierefreie Websites
allein im Jahr 2025
Für die Lichtenberg-Apotheke in Willstätt, die Rosen-Apotheke in Bodersweier und die Rhein-Apotheke in Lichtenau, für EDEKA Jäger, die Gastropraxis in Freiburg, beegy, Physiotherapie Nowikow, GFA FP Vermögensverwaltung und Thomas Faißt Bad Sanitär Heizung haben wir bestehende Websites barrierefrei umgebaut, jeweils mit eigener Barrierefreiheitserklärung. Weitere Projekte findest du unter Referenzen.
So wird deine Website
barrierefrei
Prüfung
Wir testen deine Website mit automatischen Prüfwerkzeugen und von Hand mit der Tastatur und zeigen dir, was fehlt.
Angebot
Du bekommst eine verständliche Liste der Punkte und ein schriftliches Festpreis-Angebot für die Umsetzung.
Umsetzung
Wir korrigieren Theme, Vorlagen und Inhalte, ob WordPress mit Elementor oder Divi oder ein Shop mit WooCommerce.
Erklärung und Übergabe
Die Barrierefreiheitserklärung geht online, und du erfährst, worauf du bei neuen Inhalten achten musst.
Warum sich Barrierefreiheit
für jede Website lohnt
Mehr Menschen erreichen
Ältere Menschen, Menschen mit Sehschwäche oder jemand, der draußen bei Sonne aufs Handy schaut: Alle kommen besser zurecht.
Besser bei Google
Saubere Überschriften, Alternativtexte und eine klare Struktur helfen auch Suchmaschinen, deine Inhalte zu verstehen. Mehr dazu unter SEO und Sichtbarkeit.
Weniger Risiko
Wer heute barrierefrei umbaut, muss nicht auf Beschwerden oder Behörden reagieren, sondern hat das Thema erledigt.
Du planst ohnehin eine neue Website? Dann bauen wir sie von Anfang an barrierefrei, mehr dazu unter Website erstellen lassen. Für Shops gilt das Gleiche, siehe Onlineshops.
Fragen zur barrierefreien Website,
kurz beantwortet
Muss meine Website barrierefrei sein?
Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 für Websites, über die Verbraucher Verträge abschließen, zum Beispiel Onlineshops oder Buchungsstrecken. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten und weniger als 10 Beschäftigte sowie höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme haben. Reine B2B-Angebote und reine Informationsseiten fallen in der Regel nicht darunter. Eine verbindliche Einschätzung für deinen Betrieb gibt dir deine IHK oder ein Anwalt.
Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin oder ein Overlay-Widget?
Nein. Widgets legen eine Bedienleiste über die Seite, ändern aber nichts an fehlenden Alternativtexten, schlechten Kontrasten oder Formularen ohne Beschriftung. Diese Fehler müssen im Code und in den Inhalten behoben werden. Genau das machen wir.
Welcher Standard gilt für eine barrierefreie Website?
Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549. Sie verweist für Websites auf die WCAG 2.1 in Stufe AA. Wir prüfen nach der aktuellen WCAG 2.2, die alle Anforderungen der Version 2.1 abdeckt.
Wie kann ich meine Website selbst auf Barrierefreiheit testen?
Einen ersten Eindruck geben kostenlose Werkzeuge wie WAVE oder der Lighthouse-Bericht in den Chrome-Entwicklertools. Probier außerdem, deine Website nur mit der Tastatur zu bedienen. Automatische Tests finden aber nur einen Teil der Probleme, deshalb prüfen wir zusätzlich von Hand.
Was ist eine Barrierefreiheitserklärung?
Eine eigene Seite, auf der du beschreibst, wie barrierefrei deine Website ist, welche Einschränkungen es noch gibt und wie Nutzer dir Probleme melden können. Wir erstellen sie bei jedem Projekt mit und verlinken sie im Footer.
Was kostet es, eine Website barrierefrei zu machen?
Das hängt von Umfang, Aufbau und Inhalten deiner Website ab. Nach der Prüfung bekommst du ein schriftliches Festpreis-Angebot. Mit einem Wartungspaket behalten wir die Barrierefreiheit auch bei späteren Änderungen im Blick.